Der Versorgungsausgleich im Einkommensteuerrecht

Zugleich Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 21.3.2023

verfasst von
Hans-Joachim Kanzler
Abstract

Mit Schreiben v. 21.3.2023 (BStBl 2023 I S. 611) hat sich das BMF umfassend zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG geäußert. Diese Verwaltungsanweisung ist ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe im BStBl, dem 28.4.2023, auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Sie ersetzt das BMF-Schreiben v. 9.4.2010 (BStBl 2010 I S. 323), das die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach der grundlegenden zivilrechtlichen Reform dieses Instituts durch das Versorgungsausgleichsgesetz zum Gegenstand hatte. Inzwischen wurden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Versorgungsausgleich angepasst, aber auch die Rechtsprechung der Zivil- und Steuergerichte hat sich mit diesen neuen Regelungen befasst, die nun Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind.

Organisationseinheit(en)
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht
Typ
Artikel
Journal
Neue Wirtschaftsbriefe / Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB)
Band
2023
Seiten
1964-1979
Anzahl der Seiten
16
ISSN
0028-3460
Publikationsdatum
14.07.2023
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Elektronische Version(en)
https://datenbank.nwb.de/SearchResults/?Query=NWB%202023,%201964&Vz=0 (Zugang: Geschlossen)