Der Versorgungsausgleich im Einkommensteuerrecht
Zugleich Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 21.3.2023
- verfasst von
- Hans-Joachim Kanzler
- Abstract
Mit Schreiben v. 21.3.2023 (BStBl 2023 I S. 611) hat sich das BMF umfassend zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG geäußert. Diese Verwaltungsanweisung ist ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe im BStBl, dem 28.4.2023, auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Sie ersetzt das BMF-Schreiben v. 9.4.2010 (BStBl 2010 I S. 323), das die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach der grundlegenden zivilrechtlichen Reform dieses Instituts durch das Versorgungsausgleichsgesetz zum Gegenstand hatte. Inzwischen wurden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Versorgungsausgleich angepasst, aber auch die Rechtsprechung der Zivil- und Steuergerichte hat sich mit diesen neuen Regelungen befasst, die nun Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind.
- Organisationseinheit(en)
-
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht
- Typ
- Artikel
- Journal
- Neue Wirtschaftsbriefe / Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB)
- Band
- 2023
- Seiten
- 1964-1979
- Anzahl der Seiten
- 16
- ISSN
- 0028-3460
- Publikationsdatum
- 14.07.2023
- Publikationsstatus
- Veröffentlicht
- Elektronische Version(en)
-
https://datenbank.nwb.de/SearchResults/?Query=NWB%202023,%201964&Vz=0 (Zugang:
Geschlossen)