Promotion an der QUEST-LFS

Sie wollen an der QUEST Leibniz Forschungsschule promovieren und den akademischen Grad Dr. rer. nat. erlangen?
Unser Leitfaden erleichtert Ihnen den Einstieg.

Promotionsthemen

Für Fragen zu Promotionsthemen oder bezüglich der Übernahme einer Promotionsbetreuung kontaktieren Sie bitte direkt die Professorinnen und Professoren der betreffenden Institute.

Administration

Für Fragen zum administrativen Ablauf wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.

Ablauf eines Promotionsverfahrens

Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten formalen Schritte im Promotionsverfahren und die nötigen Formulare zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nur eine Arbeitshilfe darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Text der Promotionsordnung.

Hinweis: Für die QUEST-Leibniz-Forschungsschule sind die ergänzenden Regelungen zur Promotionsordnungzu beachten.

  • 1. Zulassung zur Promotion, Immatrikulation

    Diese Schritte stehen am Beginn der Arbeit an Ihrer Dissertation. Wichtigste inhaltliche Voraussetzung ist ein Arbeitsthema und eine Betreuerin oder ein Betreuer. Wenn Sie sich für eine Doktorarbeit an der QUEST Leibniz Forschungsschule interessieren, dann sollten Sie sich auf unseren Institutsseiten oder den Seiten zur Graduiertenförderung über mögliche Themen informieren und direkt mögliche Betreuerinnen oder Betreuer ansprechen. Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Promotion anstreben, müssen mindestens drei Monate als Doktorandin bzw. Doktorand zugelassen sein, bevor sie die Promotion beantragen können. Doktorandinnen und Doktoranden sollen sich als Promotionsstudierende einschreiben (§ 9 Abs. 2 Satz 4 des NHG).

    Details zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand und zur Betreuung finden Sie in §3 bis §5 der Promotionsordnung.

    Eine Zusammenstellung der für den Zulassungsantrag notwendigen Unterlagen und vorbereitete Formulare finden Sie hier:

  • 2. Abgabe der Dissertation und Antrag auf Promotion

    Auf Antrag eröffnet die QUEST Leibniz Forschungsschule bei Erfüllung aller Voraussetzungen das Promotionsverfahren. Dabei werden Gutachterinnen und Gutachter sowie eine Promotionskommission bestellt. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll die Betreuerin oder der Betreuer Vorschläge zur Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter, zur Zusammensetzung der Promotionskommission sowie zu Ort und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung oder der Disputation machen.

    Details zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand und zur Betreuung finden Sie in §7 bis §13 der Promotionsordnung.

    Eine Zusammenstellung der für den Antrag auf Promotion notwendigen Unterlagen und vorbereitete Formulare finden Sie hier:

  • 3. Auslage der Arbeit und der Gutachten

    Die Gutachten sollen in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eröffnung des Promotionsverfahrens vorliegen. Die Dissertation und die Referate werden dann mindestens zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Promotionsberechtigten der QUEST Leibniz Forschungsschule ausgelegt.

    Die Dissertation gilt als angenommen, wenn alle Gutachter ihre Annahme empfohlen haben und wenn innerhalb der Auslagefrist kein Einspruch gegen die Annahme der Arbeit erfolgt ist. Die Annahme kann mit Auflagen erfolgen. In diesem Fall informiert die oder der Vorsitzende des Prüfungskollegiums den Kandidaten bzw. die Kandidatin über die Auflagen und das weitere Vorgehen.

  • 4. Festsetzung eines Prüfungs- oder Disputationstermins

    Nach Annahme der Dissertation setzt der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende der QUEST Leibniz Forschungsschule Ort und Termin für die Prüfung bzw. die Disputation fest und gibt diese Informationen bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Prüfung/Disputation müssen mindestens fünf Werktage liegen.

    Die Zeitspanne zwischen Abgabe der Dissertation und dem frühestmöglichen Termin für die Prüfung/Disputation hängt somit wesentlich von der Zeitdauer bis zum Eintreffen der Gutachten ab. Betreuerinnen und Betreuer sollten daher Terminvorschläge stets zuvor mit den Gutachterinnen und Gutachtern absprechen. 

  • 5. Prüfung / Disputation

    Unmittelbar nach der mündlichen Doktorprüfung oder der Disputation teilt die bzw. der Vorsitzende der Doktorandin oder dem Doktoranden die Ergebnisse mit und stellt ihr oder ihm eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus.

  • 6. Veröffentlichung der Dissertation

    Innerhalb eines Jahres nach bestandener mündlicher Doktorprüfung oder Disputation hat die Doktorandin oder der Doktorand die genehmigte Endfassung der Dissertation zu veröffentlichen.

    Details zur Veröffentlichung von Dissertationen findet man auf den Seiten der TIB. Nach der Abgabe stellt die TIB in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über die Veröffentlichung aus und sendet diese an die QUEST Leibniz Forschungsschule. 

  • 7. Promotion

    Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung der Promotionsurkunde vollzogen. Dies kann erst nach der Veröffentlichung der Dissertation erfolgen. Erst danach hat die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Doktorgrad zu führen.

Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten

Ihr Kontakt

Birgit Ohlendorf
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